Die Schule Schachen bietet die Schulstufen Kindergarten und Primarschule im Schulhaus Schachen an. Für die Oberstufe wechseln die Schüler*innen an die Sekundarschulen in Malters oder an eine Kantonsmittelschule des Kantons Luzern.
Kindergarten / Primarschule
Informationen zum Kindergarten
Kantonale Vorgaben
Seit dem Schuljahr 2016/17 gilt im ganzen Kanton Luzern ein obligatorisches Angebot des zweijährigen Kindergartens.
Die Eltern entscheiden über den freiwilligen Eintritt ins erste Kindergartenjahr.
Altersvorgaben
Kinder, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt werden, besuchen ab August den obligatorischen Kindergarten (KG).
Die Eltern können jüngere Kinder in den freiwilligen Kindergarten schicken, sofern die Anforderungen zum Kindergarteneintritt erfüllt werden.
Unterrichtszeiten und Unterrichtsangebot
Die Kinder besuchen den Unterricht im Kindergarten an jedem Vormittag von 8.00 bis 11.30 Uhr und an einem Nachmittag von 13.30 – 15.05 Uhr.
Der Eintritt in den Kindergarten ist gerade hinsichtlich der Präsenzzeit ein grosser Schritt für ein Kind.
Verpflichtung zum Besuch des Unterrichts
Bei einer Anmeldung für das freiwillige Kindergartenjahr ist der Besuch des Unterrichts verpflichtend und es gilt der Schul- und Ferienplan der Schule Schachen.

Spielen und Lernen im Kindergarten
Die Klassen sind je nach Organisationsform oder Förder- und Lernanlass unterschiedlich unterwegs.
Die Lehrperson gestaltet im KG Spielangebote und Lernumgebungen.
In geführten Sequenzen geht die Lenkung direkt von den Lehrpersonen aus. Sie führen beispielsweise in ein Thema, eine Gestaltungsaufgabe oder ein Singspiel ein oder erzählen eine Geschichte.
In offenen Sequenzen nehmen die Lehrpersonen indirekt Einfluss, indem sie je nach Bedarf und Situation ins freie Spiel eingreifen und mitspielen, Vorschläge machen, hilfreich nachfragen, ermutigen, um so an neue herausfordernde Spielformen heranzuführen.
Unterrichtsformen
Gesamte Kindergartenklasse
meist für Einstieg und Schluss, sowie in gemeinsamen Lektionen
Gruppenarbeit
im Freispiel, bei Bastelarbeiten usw.
Nachmittagsgruppen an zwei Nachmittagen
für Werk- und Bewegungsaufgaben und zur speziellen Förderung
Kleingruppen von 2 bis 5 Kindern
für Individuelle Förderung, Deutsch als Zweitsprache
Einzelförderung
bei besonderen Bedürfnissen, erlernen von neuen Inhalten, …
Lehrpersonen arbeiten zusammen
Im Kindergarten und in der Primarschule arbeiten die Lehrpersonen mit den Fachpersonen für Integrative Förderung eng zusammen.
Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, die Lerndiagnose, Beurteilung und Förderung sowie die Elternarbeit wird in Unterrichtsteams erarbeitet und gestaltet.
Lehrpersonen, Kind und Eltern tauschen sich mindestens einmal jährlich in einem Beurteilungsgespräch aus. Die Lehrpersonen schätzen den Lernstand des Kindes ein und informieren über seine schulische Entwicklung.
Der Unterricht wird von den Lehrpersonen so oft wie möglich gemeinsam – im Teamteaching – realisiert. Sie unterrichten zu zweit in derselben Klasse, arbeiten in Lerngruppen oder unterstützen einzelne Kinder.
Räume
Kindergarten im separaten Gebäude
- Grosser Kindergartenraum
- Küche
- Garderobe
- Toiletten
Kindergarten im Schulhaus
- Schulzimmer und Gruppenraum
- Garderobe
- Toiletten im Schulhaus
Klassenzusammensetzung
Die Kindergartenklassen werden altersgemischt geführt. Das bedeutet, dass Kinder im freiwilligen und im obligatorischen Kindergartenjahr gemeinsam in der Klasse sind.
Daraus ergeben sich wichtige Impulse für das Lernen. Beobachten, Nachmachen und Wiederholen sind altersgemässe Lernformen, die auf natürliche Weise geschehen. Jüngere Kinder lernen von älteren und umgekehrt. Kinder bringen einander bei, was sie bereits gelernt haben und vertiefen damit ihr eigenes Wissen und Können.
Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitung.
Anforderungen (freiwilliger) Kindergarten
Diese Punkte müssen eingehalten werden können, damit ein Besuch des Kindergartens möglich ist.
- 5 Vormittage ohne engste Bezugsperson im Kindergartenumfeld zurecht finden
- Blockzeitenrhythmus bewältigen
- ohne Hilfe auf die Toilette gehen
- selbständiges An- und Umziehen
Sollen wir unser Kind anmelden oder nicht?
Falls die Eltern bei der Entscheidungsfindung unsicher sind, ob ihr Kind in den frühzeitigen freiwilligen Kindergarten eintreten soll, können folgende Punkte weiterhelfen. Vielleicht trifft das eine oder andere bereits zu.
- Das Kind möchte gerne in den Kindergarten gehen.
- Das Kind steht am Morgen gut auf und kann den Kindergarten an fünf Vormittagen und einem Nachmittag selbständig besuchen.
- Das Kind zeigt Interesse an anderen Kindern.
- Das Kind kann sich in einer Gruppe integrieren.
- Das Kind kann sich selbständig von der Bezugsperson trennen.
- Das Kind will lernen und interessiert sich für verschiedene Themen.
Die aufgelisteten Aussagen, dienen zur Anregung und sind nicht als Eintrittskriterien zu verstehen.
Der schlussendliche Entscheid, ob ein Kind in das frühzeitige Kindergartenjahr eintritt, obliegt den Eltern. Gerne können auch in einem Gespräch mit Lehrpersonen oder Schulleitung konkrete Fragen direkt besprochen werden. ▷ Kontakt
Anmeldemöglichkeiten für den Kindergarten
Hinweis: Das Anmeldeformular wird anfangs November allen Erziehungsberechtigten zugestellt.
Rechte und Pflichten der Eltern
Der Volksschulunterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Der Besuch ist für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Die Volksschule dauert in der Regel 10 Schuljahre: 1 Jahr Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule. Eintritt in die Volksschule
Elternmitwirkung
Die Eltern haben das Recht, den Unterricht und Schulveranstaltungen ihrer Kinder zu besuchen. Mitwirkungsrechte in der örtlichen Schule regeln die Bildungskommissionen in Reglementen.
Elternpflichten
Die Eltern sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes verantwortlich. Sie arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schulleitung zusammen.
Die Eltern sorgen zu Hause für geeignete Lernbedingungen.
Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht und verpflegt in die Schule gehen. Sie nehmen an den obligatorischen Beurteilungsgesprächen teil.
Webseite der Schule Schachen
Auf der Webseite der Schule Schachen finden Sie weitere Informationen zu unseren Schulangeboten:
Webseite der Dienststelle für Volksschulbildung
Auf der Webseite der Dienststelle für Volksschulbildung finden Sie weitere Informationen rund um das Luzerner Schulsystem:
Bei Fragen dürfen Sie gerne die Schulleitung kontaktieren.