Jokertage

Jokertage, im Sinne von individuell einsetzbaren Freitagen, schreiben das Recht der Eltern fest, Ihr Kind ohne nähere Begründung, während einer festgelegten beschränkten Anzahl von Tagen oder Halbtagen, nicht in die Schule zu schicken. Die Jokertage ersetzen grundsätzlich den Urlaub ohne Rechtsanspruch.

Grundsätzlich gilt für alle Kinder die Schulpflicht, Urlaube sind Ausnahmefälle. Mit den Jokertagen erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und ohne Begründung ihr Kind vom Unterricht zu dispensieren.

Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenlehrperson spätestens 3 Unterrichtstage vor Bezug der Jokertage mit dem entsprechenden Formular zu orientieren.

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